Übernachtungsstelle der Stadt Lünen
Alle Städte und Kommunen sind per Grundgesetz verpflichtet, eine Unterkunft für Wohnungslose zur Verfügung zu stellen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hatte auch die Stadt Lünen in den 1980er Jahren eine solche Übernachtungsstelle für Wohnungslose in Lünen-Süd eingerichtet.
Diese war jahrelang ständiger Reibungspunkt negativer Begleitumstände, denn sie befand sich als sozialer Brennpunkt in einem sozialen Brennpunkt:
In der zweiten Etage eines Mehrfamilienhauses hatte die Stadt eine Zweizimmerwohnung mit Küche und Bad zur Verfügung gestellt.
Die Einrichtung dieser «Wohnung» bestand zum großen Teil aus Sperrmüll – sie machte ständig einen verdreckten Eindruck.
Möbel, sanitäre Einrichtungen, Türen, Wände etc. waren dauerbeschädigt – das gesamte Haus und der Kellerbereich ständig voller Müll.
Gewalt gegen Personen und Sachen waren an der Tagesordnung – es verging kaum ein Tag, an dem nicht die Polizei und/ oder Krankenwagen gerufen werden musste, um Verletzte oder alkoholisierte Bewohner abzutransportieren.
Die Instandhaltungskosten waren erheblich – noch viel höher aber lagen die Kosten für das Sozialamt, das die Transportrechnungen, Arztbesuche, bzw. Krankenhausaufenthalte zahlen musste.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der «Beratungsstelle für alleinstehende Wohnungslose» der Diakonie waren oft überfordert in ihren Bemühungen, schlichtend und vermittelnd einzugreifen.
Immer wieder gab es Gewaltexzesse …